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   BGH, 17.12.1969 - I ZR 152/67   

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https://dejure.org/1969,1540
BGH, 17.12.1969 - I ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,1540)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1969 - I ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,1540)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1969 - I ZR 152/67 (https://dejure.org/1969,1540)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 465
  • DB 1970, 822
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Denn der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf die Gewinnung neuer Abnehmer, er erstreckt sich vielmehr auch auf die Erhaltung des bisherigen Kundenstammes (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1969 - I ZR 152/67, GRUR 1970, 465, 467 - Prämixe).

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß der Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch dann entfallen kann, wenn eine Beurteilung des Gesamtverhaltens ergibt, daß der Wettbewerber in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 1970, 465, 466 f. - Prämixe; Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - W.A.Z.; BGHZ 50, 1, 4 f. - Presseinformation durch Wettbewerber; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18. Rdn. 59).

    cc) Die von der Beklagten veranlaßte Verteilung des Informationsblatts über die die Patientinnen beratenden Ärzte stellt sich auch als ein nach Inhalt, Form und Begleitumständen gebotenes und notwendiges Mittel dar, um sich angemessen gegen die Angriffe der Tierschutzorganisation und deren Auswirkungen zur Wehr zu setzen (vgl. BGH GRUR 1970, 465, 466 - Prämixe).

  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Da sich der Wettbewerb nicht auf die Gewinnung neuer Kunden beschränkt, sondern sich auch auf die Erhaltung des bisherigen Kundenstamms erstreckt, liegt ein Handeln zu Wettbewerbszwecken auch dann vor, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern sollen, daß Kunden abwandern (BGH, Urt. v. 17.12.1969 - I ZR 152/67, GRUR 1970, 465, 467 - Prämixe).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Der Anzeigentext spricht gerade in diesem Sinne die Verbraucherschaft an und dient damit - zumindest - der Erhaltung des bisherigen Kundenstammes, was nach ständiger Rechtsprechung als Förderungshandlung im wettbewerbsrechtlichen Sinne ausreicht (BGH, Urt. v. 26.6. 1959 - I ZR 81/58, GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; Urt. v. 17.12.1969 - I ZR 152/67, GRUR 1970, 465, 467 - Prämixe; Urt. v. 13.2. 1992 - I ZR 79/90, WRP 1992, 380, 382 - Beitragsrechnung).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Dafür genügen Maßnahmen, die - wie die Übergabe eines Service - Heftes an den Neuwagenerwerber - auf die Erhaltung des Kundenstammes und damit eines einmal gewonnenen Kunden gerichtet sind (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1959 - I ZR 81/58, GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; Urt. v. 17. Dezember 1969 - I ZR 152/67, GRUR 1970, 465, 467 - Prämixe).
  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 94/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Vorlage eines ärztlichen Attestes zum Nachweis

    Es ist ausreichend, wenn der eigene Wettbewerb durch eine Handlung gefördert wird, die auf die Erhaltung des bisherigen Kundenkreises zielt (vgl. BGH GRUR 59, 488 (489) -- Konsumgenossenschaften; 70, 465 (467) -- Prämixe).
  • OLG Jena, 14.11.2007 - 2 U 654/07
    Anders ist zu urteilen, wenn es sich um wettbewerbliche Maßnahmen handelt, die auf die Erhaltung des eigenen Kundenstammes gerichtet sind ( BGH GRUR 1970, 465, 467 - Prämixe).
  • OLG Stuttgart, 20.07.1990 - 2 U 18/90

    Annahme irreführender Werbung; Vorliegen einer Begehungsgefahr; Werbung für eine

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  • LG Düsseldorf, 22.05.2019 - 12 O 108/18
    Darüber hinaus entfällt die Rechtswidrigkeit bei Wahrnehmung berechtigter Interessen, wenn die rechtsverletzenden Äußerungen nach Inhalt, Form und Begleitumständen das gebotene und notwendige Mittel zur Erreichung des rechtlich gebilligten Zwecks sind (BGH GRUR 1970, 465, 466).
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